Phonetik und Sprachverarbeitung
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Informationen zum MA-Studiengang

Master-Studium

  • Der Master-Studiengang Phonetik und Sprachverarbeitung wird an der LMU seit dem Wintersemester 2012/13 angeboten.
  • Der Studienbeginn ist nur zum Wintersemester möglich.
  • Der Studiengang ist auf 4 Semester angelegt und kann als Ein-Fach-Masterstudium mit Profilbereich oder als 2-Fach-Masterstudium mit Nebenfach Informatik studiert werden (90 ECTS-Punkte Hauptfach, 30 ECTS-Punkte Nebenfach bzw. Profilbereich).
  • Das Master-Studium endet mit einer Master-Arbeit (Zeit hierfür: 20 Wochen) und einer anschließenden Disputation.
  • Für ein erfolgreich beendetes Studium wird der Abschluss „Master of Arts (M. A.)“ verliehen.
  • Die Immatrikulation in den Master-Studiengang setzt eine erfolgreiche Teilnahme am Eignungsverfahren voraus.

Profilbereich oder Nebenfach

  • Im Verlauf des Studiums sind aus dem Hauptfach „Phonetik und Sprachverarbeitung“ Module im Umfang von 90 ECTS-Punkten zu wählen.
  • Des Weiteren müssen im Verlauf des Studiums Module entweder aus dem „Gemeinsamen Geistes- und Sozialwissenschaftlichen Profilbereich oder aus dem Nebenfach Informatik jeweils im Umfang von insgesamt 30 ECTS-Punkte gewählt werden. Es dürfen nur Module aus einem der beiden Bereiche gewählt werden, eine Kombination von Modulen ist nicht zulässig.
  • Voraussetzung für die Belegung des Informatik-Nebenfachs im Masterstudiengang ist ein erfolgreich bestandenes BA-Studium mit Nebenfach Informatik.

Prüfungs- und Studienordnungen

Rechtlich verbindliche Informationen entnehmen Sie bitte der Prüfungs- und Studienordnung (PStO). Dieses Dokument beschreibt auch Sonderfälle. Die jeweils aktuell gültige Fassung der PStO ist auf der zentralen LMU-Webseite zu finden: